Ein leider immer wiederkehrendes Thema:

 

Giftköder ! 

 

Immer wieder hört man von Hundehassern, die mit dem Auslegen von Giftködern das Leben unserer geliebten vierbeinigen Familienmitglieder mutwillig auf's Spiel setzten.

 

Wie aber verhalte ich mich bei dem Verdacht, mein Hund könnte etwas derartiges gefressen haben?

Wie ist die rechtliche Lage?

Was kann ich vorbeugend tun, um eine solche Situation zu verhindern?

 

Informationen hierzu nun in dem von "TASSO" veröffentlichten Artikel:

 

Rund um den Giftköder

Schmackhaft getarnte Lebensgefahr

 

Schnell findet die empfindliche Hundenase etwas vermeintlich Leckeres.

 

Hundehasser platzieren sie überall dort, wo Hunde regelmäßig anzutreffen sind: Giftköder. Die mit Gift oder scharfkantigen Gegenständen versehenen Wurststückchen, Hackfleischbällchen oder Leckerlis werden in den meisten Fällen sehr gerne von unseren Vierbeinern angenommen – mit tragischen Folgen.

 

Für Sie haben wir ein paar Tipps zusammengestellt, damit Sie auf den Ernstfall vorbereitet sind.

 

Kein Zeit verschwenden und sofort zum Tierarzt

Hegen Sie auch nur den kleinsten Verdacht, dass Ihr Liebling einen Giftköder aufgenommen haben könnte, müssen Sie schnell handeln und ihn zum Tierarzt bringen. Die meisten Giftköder verursachen schon binnen kürzester Zeit erste Vergiftungsanzeichen.

 

„Erbrechen ist ein häufiges und oft das erste Symptom von Vergiftungen. Auch beispielsweise übermäßiges Hecheln, vermehrt weißer Speichel, blasse Schleimhäute, veränderte Pupillen und eine allgemeine Teilnahmslosigkeit deuten auf eine Vergiftung hin“, erklärt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. Nicht immer machen sich die Symptome sofort bemerkbar: „Hat Ihr Hund einen Giftköder mit Rattengift aufgenommen, können die ersten Symptome auch erst nach einigen Tagen auftreten. Neben Müdigkeit und Erbrechen sind blutiger Durchfall oder auch eine herabgesetzte Körpertemperatur einige Anzeichen, die auf Rattengift hinweisen. Zudem treten zwei bis drei Tage nach der Aufnahme Blutungen auf Schleimhäuten und aus den Körperöffnungen auf. Der Hund verstirbt meist innerhalb von drei bis fünf Tagen an Organversagen.“ Neben Rattengift nutzen Hundehasser auch das Insektenbekämpfungsmittel Schneckenkorn zum Präparieren von Giftködern. Dieses wirkt erheblich schneller als Rattengift. „Die ersten Vergiftungserscheinungen können bereits nach 30 Minuten einsetzen. Auch hier ist schnelles Handeln gefragt, denn gelangt das Gift in den Blutkreislauf, kann der Tierarzt nur noch symptomatisch behandeln“, gibt Dr. Anette Fach zu bedenken. „Das besonders Trügerische an Schneckenkorn ist sein süßlicher Geschmack. Aufgrund dessen wird es von Hunden, aber auch von Katzen gern gefressen.“ Hundehasser nutzen alle Stoffe, die ihnen für ihre Zwecke nützlich erscheinen. So können unsere geliebten Vierbeiner auch einer Überdosis Betäubungsmittel zum Opfer fallen. „Hat Ihr Hund einen mit Sedativa gespickten Köder geschluckt, kommen die ersten Anzeichen binnen kürzester Zeit. Deutliche, auf eine Vergiftung mit Betäubungsmitteln hinweisende, Symptome sind Torkeln und Bewusstseinsverlust“, erklärt die Tierärztin. Nicht weniger grausam sind Köder, die mit scharfkantigen Gegenständen wie etwa Rasierklingen oder Nägeln gespickt sind. „In diesem Fall bemerken Hundehalter häufig Blut im Maul ihres Lieblings“, sagt Dr. Anette Fach.

 

Hände weg von Selbstmedikation! Im Internet lassen sich zwar Erst-Hilfe-Tipps für den Fall einer Vergiftung nachlesen, die meisten sind jedoch kaum praktikabel oder können sogar lebensgefährlich sein. „Bringen Sie Ihren Hund keinesfalls zum Erbrechen. Wurden ihm ätzende Stoffe oder scharfkantige Gegenstände verabreicht, könnten Sie dadurch seinen Zustand verschlimmern“, warnt Dr. Anette Fach. „Auch das Verabreichen von medizinischer Aktivkohle kostet Sie im Ernstfall überlebenswichtige Zeit. Zwar binden Kohletabletten Giftstoffe im Körper, die notwendige Anzahl der Tabletten orientiert sich jedoch an ihrer Dosierung und am Körpergewicht des Tieres. Da können schnell sogar 20 bis 30 Tabletten notwendig werden, die jedoch aufgrund ihres Geschmacks nicht immer gern angenommen werden.“ Im Ernstfall zählt jede Minute. Kontaktieren Sie sofort einen Tierarzt oder eine Tierklinik, kündigen Sie Ihren Notfall an und machen Sie sich schnellstmöglich auf den Weg.

 

TASSO-Tipp: Um bestmöglich für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, sollten Tierhalter ihre Notfallkontakte kennen und immer bereithalten. Dazu gehören neben den Kontaktdaten des behandelnden Tierarztes auch Adresse und Telefonnummer der nächstgelegenen Tierklinik.

 

Geldbuße bis hin zur Freiheitsstrafe: Rechtliche Konsequenzen für die Täter

 

Nicht nur im öffentlichen Raum fallen Hunde Giftstoffen zum Opfer. Sogar unter Nachbarn kommt es zu absichtlichen Vergiftungen von Haustieren: „Zum Beispiel, wenn sich Nachbarn vom Hundegebell gestört fühlen oder die Hundehalter ihren Hund in die benachbarte Einfahrt oder in den Vorgarten koten lassen“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries zu berichten. Sogar auf eingezäunten Privatgrundstücken können Hunde nicht sicher sein: Das als unangenehm empfundene Tier ist nur einen Giftköderwurf über den Zaun entfernt. Hinzu kommt, dass Hundehasser auch unter dem Vorwand der Schädlingsbekämpfung Gifte auslegen. „Da beispielsweise Rattengift jedoch für Menschen und Haustiere giftig ist, darf dieses nur in entsprechenden Köderboxen ausgelegt werden. Zudem sollte die Stelle mit Warnschildern markiert werden“, erklärt Ann-Kathrin Fries. „Gemäß den Risikominderungsmaßnahmen des Bundesumweltamtes dürfen bestimmte Rattengifte sogar nicht mehr von Laien, sondern nur noch von Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis angewendet werden.“

 

Hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen für den Täter unterscheiden Juristen zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht. Gemäß Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. „Ärger über das Verhalten eines Hundes beziehungsweise dessen Halter ist kein solcher vernünftiger Grund“, erklärt die Rechtsanwältin. „Je nach den Umständen begeht derjenige, der das Gift auslegt, eine Straftat nach Paragraph 17 oder eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 18 des Tierschutzgesetzes. Eine Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sieht Paragraph 17 vor. Zusätzlich kann ein lebenslanges Tierhaltungsverbot verhängt werden. Findet Paragraph 18 des Tierschutzgesetzes Anwendung, droht dem Täter eine gehörige Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro“, erläutert Ann-Kathrin Fries die möglichen Konsequenzen. „Neben dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz steht auch eine strafbare Sachbeschädigung gemäß Paragraph 303 des Strafgesetzbuches im Raum. Hiernach kann der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.“ Zusätzlich hat der Hundehalter die Möglichkeit, auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend zu machen. „Alle mit der Vergiftung in Zusammenhang stehenden Folgen wie beispielsweise die entstandenen Tierarztkosten, die Fahrtkosten zum Tierarzt, die Kosten der Einäscherung oder der Bestattung und auch der monetäre Wert des Hundes können berücksichtigt werden. Da der Hundehalter jedoch in der Beweispflicht ist, sollten unbedingt alle Beweise gesammelt, wenn möglich Fotos des ausgelegten Gifts gemacht, die Köder gesichert und Zeugen gesucht werden“, rät Ann-Kathrin Fries.

 

TASSO-Tipp: Tierhalter sollten Strafanzeige bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten und sich zur Sicherheit auf Paragraph 17 und 18 des Tierschutzgesetzes beziehen. Zudem sollten sie innerhalb der dreimonatigen Frist einen Strafantrag stellen, da die Sachbeschädigung ein sogenanntes Antragsdelikt ist und ohne einen entsprechenden Antrag nur verfolgt wird, wenn die Behörde ein öffentliches Interesse sieht.

 

„Hilfe – mein Hund frisst alles“: Die Gefahr der Aufnahme von Giftködern vermindern

 

Ein Gastbeitrag von Frauke Loup von der Hunde-Akademie Perdita Lübbe

 

Die Sorge, dass unsere Hunde draußen etwas Schädliches fressen, wächst mit jeder Meldung über einen aufgrund von Giftködern erkrankten oder verstorbenen Hund. Hunde kennen kaum Sättigungsgefühl und fressen, was sie finden. Abtrainieren lässt sich das nicht, aber in gewissem Maße kann der Halter Einfluss nehmen.

 

Nahrungssuche verhindern

 

So simpel es klingt, so effektiv ist es: Der entscheidenden Punkt ist das Miteinander bei Spaziergängen. Wenn der Halter währenddessen ausschließlich mit seinem Handy beschäftigt ist, wird der Hund seine eigenen Interessen verfolgen und sich zum Beispiel auf Nahrungssuche begeben. Hilfreich ist es, wenn draußen ab und an kleine Übungen eingebaut werden und der Hund Aufgaben erhält, wie beispielsweise das Apportieren von oder die Suche nach Gegenständen. Meist erfahren die Vierbeiner jedoch, dass sie genau dann die meiste Aufmerksamkeit erhalten, wenn sie etwas Unerwünschtes tun und beispielsweise Müll aufsammeln. Schnell entsteht eine Art Wettlauf: Der Hund findet etwas, nimmt es auf, der Mensch wird darauf plötzlich aufmerksam und läuft schimpfend auf seinen Vierbeiner zu. Dieser ist wiederum besorgt, dass ihm die Beute streitig gemacht wird. Die Folge ist, dass der Hund sichern möchte, was er gefunden hat – entweder läuft er damit weg oder er frisst es direkt auf. Beobachten Sie daher ganz genau, wann Sie Ihrem Hund Beachtung schenken. Sind es die Momente, in denen er etwas Unerwünschtes tut? Oder ist es vor allem das positive Verhalten, das Anklang findet?

 

Trainingstipps gegen das „Staubsaugerverhalten“ Ihres Hundes

 

Weiterhin gilt zu bedenken, dass der Hund die menschliche Einflussnahme verstehen muss, damit sie etwas bewirkt. Das heißt, dass der Vierbeiner Ihr „Nein“ tatsächlich als Ausdruck eines Verbotes interpretieren kann. Und so gehen Sie vor: Üben Sie in gestellten Situationen ein Abbruchsignal. Hierdurch wird ohne Aufregung und Hektik klar und deutlich verhindert, dass der Hund an ausgelegte Leckereien geht. Legen Sie etwas Schmackhaftes auf den Boden und stellen Sie sich zwischen Ihren  Hund und die Ablenkung. Nähert sich der Vierbeiner, zeigen Sie stimmlich Ihren Unmut, beispielsweise durch ein energisches „Nein“, und gehen Sie mit deutlicher Körperspannung auf Ihren Hund zu, bis dieser zurückweicht. Respektiert der Hund Ihre Ansage, ist der nächste Schritt, mit ihm am „Köder“ vorbei zu gehen. Seien Sie gelassen und gleichzeitig aufmerksam, damit Sie schnell einwirken können, sobald der Hund einen Abstecher machen möchte. Orientiert er sich jedoch an Ihnen, loben Sie ihn mit ruhiger Stimme. Entscheidend ist, dass das Abbruchsignal (auch im Alltag) selten benutzt wird, aber wenn, dann überzeugend.

 

Klappt es zuverlässig, den Hund auf kurze Distanz zu unterbrechen, sobald er in Richtung Leckerei möchte, kann das Training auf große Distanz gestartet werden. Hierfür ist der Einsatz einer Schleppleine als eine Art „verlängerter Arm“ sinnvoll, so dass Sie auch auf mehrere Meter Entfernung Einfluss nehmen können. Es gilt zu verhindern, dass der Hund frisst und damit zum Erfolg kommt. Möchte er sich trotz stimmlicher Ansage dem ausgelegten „Köder“ nähern, erfolgt über die Schleppleine ein deutlicher Zupf. Ziel ist, dass der Hund sich vom Fressen abwendet, nicht jedoch, dass er in der Leine hängt und vorbeigezogen wird. Dann hat er nichts gelernt – wäre die Leine ab, würde er hingehen.

 

Mit Lob ans Ziel

Nach einer solchen Situation sollte der Hund beobachtet werden: Nimmt er Ihr „Nein“ ernst, macht einen Bogen um die Leckerei und hält Abstand, gibt es sehr viel Lob für ihn, denn es ist eine große Leistung für die meisten Hunde, etwas Fressbarem zu widerstehen. Dieses Training sollte an wechselnden Orten stattfinden.

 

 

Quelle: Tasso   

Den kompletten Artikel können Sie nachlesen bei: www.tasso.net